Ratgeber
Grundriss ändern im Bestand – tragende Wände und Statik richtig einschätzen
Wie sich ein Grundriss im Bestand öffnen lässt, ohne die Standsicherheit des Hauses zu gefährden.
Kaum ein Wunsch taucht bei der Modernisierung eines Bestandsgebäudes so häufig auf wie der offene Grundriss. Die kleine Küche soll zum Wohnraum hin geöffnet werden, aus zwei engen Zimmern soll ein großzügiger Raum entstehen, der dunkle Flur soll verschwinden. Ob das gelingt, entscheidet nicht der Geschmack, sondern das Tragwerk des Hauses. Jede Wand, die Lasten aus dem Dach, aus Decken oder aus darüberliegenden Geschossen aufnimmt, gehört zum statischen System und lässt sich nicht ohne Ersatz entfernen.
Dieser Beitrag erklärt, woran Sie tragende Bauteile im Bestand erkennen, welche Rolle Deckenkonstruktion und Lastweg spielen, wie ein Durchbruch mit Sturz und Auflager fachgerecht geplant wird und welche Nachweise die Bauaufsicht sehen möchte. Außerdem geht es um den Ablauf auf der Baustelle, um Abstützungen während der Arbeiten und um die Frage, welche Umbauwünsche sich mit vertretbarem Aufwand umsetzen lassen und wo eine andere Planungsidee die klügere Antwort ist.
Warum die Statik über den möglichen Grundriss entscheidet
Ein Gebäude leitet alle Lasten auf einem durchgehenden Weg nach unten. Dach, Decken, Estriche, Möbel und Menschen erzeugen Gewicht, das über Balken, Deckenplatten und Wände bis in Fundament und Baugrund wandert. Wände, die in diesem Weg liegen, heißen tragend. Aussteifende Wände wiederum nehmen keine großen vertikalen Lasten auf, halten das Gebäude aber gegen Wind und horizontale Kräfte in Form. Wer eine solche Wand entfernt, unterbricht diesen Weg.
Die Last verschwindet dadurch nicht, sie sucht sich einen neuen Pfad. Fehlt eine planmäßige Ersatzkonstruktion, verformt sich die Decke, es entstehen Risse in Putz und Estrich, Türen klemmen, im schlimmsten Fall versagt ein Bauteil. Genau deshalb ist die Grundrissänderung im Bestand kein Abbruchthema, sondern zuerst eine Aufgabe für die Tragwerksplanung. Die gute Nachricht lautet, dass sich fast jede Wand ersetzen lässt. Die Frage ist der Aufwand. Wird eine Mittelwand über mehrere Geschosse entfernt, wächst der Eingriff bis in den Keller und damit der Umfang des Projekts erheblich.
Tragende Wände im Bestand sicher erkennen
Für eine erste Einschätzung helfen einfache Beobachtungen. Wände, die im Keller und in allen Geschossen an derselben Stelle stehen, sind fast immer tragend. Wände, die senkrecht zur Spannrichtung der Decke verlaufen und deren Balken oder Platten aufnehmen, ebenso. Materialstärke und Klang geben weitere Hinweise, denn massive Ziegel- oder Betonwände wirken deutlich anders als leichte Trennwände aus Gipskarton oder aus dünnen Gipsdielen. Verlässlich sind diese Hinweise jedoch nicht.
In Altbauten wurden Wände nachträglich verstärkt, entfernt oder ergänzt, Deckenrichtungen wechseln von Geschoss zu Geschoss, und mancher vermeintlich leichte Aufbau verbirgt ein Fachwerk mit tragender Funktion. Eine Wand kann außerdem tragend sein, ohne massiv zu wirken, wenn sie ein durchlaufendes Auflager für eine Holzbalkendecke bildet. Deshalb gilt im Bestand ein einfacher Grundsatz. Solange die tragende Funktion nicht durch eine Fachperson geklärt ist, wird keine Wand geöffnet.
Hinweise aus Bauakte und Bausubstanz
Der schnellste Weg zur Klarheit führt über die Bauakte. Bauantrag, Grundrisse, Schnitte, Deckenpläne und alte Statiken zeigen, welche Bauteile als tragend geplant wurden. Viele Unterlagen liegen im Bauaktenarchiv der zuständigen Behörde und lassen sich als Kopie anfordern. Bei Eigentumswohnungen kommt die Teilungserklärung hinzu, denn tragende Bauteile gehören regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum und dürfen nicht allein entschieden werden. Fehlen Unterlagen, hilft die Bauteilöffnung. An wenigen Stellen wird der Putz abgenommen oder eine kleine Öffnung angelegt, um Mauerwerksart, Wandstärke, Deckenauflager und Balkenlage zu sehen.
Wanddurchbruch und Sturz richtig planen
Wird eine tragende Wand geöffnet, übernimmt ein Unterzug die Aufgabe des entfernten Mauerwerks. Üblich sind Stahlträger, häufig als Doppelträger beidseitig geführt, außerdem Stahlbetonunterzüge oder bei kleineren Öffnungen vorgefertigte Fertigteilstürze. Die Wahl hängt von Spannweite, Last, gewünschter Bauhöhe und von der Frage ab, ob der Träger sichtbar bleiben oder in der Deckenebene verschwinden soll. Entscheidend ist neben dem Träger selbst das Auflager. Die Last konzentriert sich an den Enden der Öffnung auf eine kleine Fläche, weshalb dort oft Lastverteilungsplatten, verstärktes Mauerwerk oder betonierte Vorlagen nötig werden.
Auch die Verformung spielt eine Rolle, denn eine Decke, die sich nach dem Umbau merklich senkt, erzeugt Risse in angrenzenden Bauteilen, selbst wenn die Standsicherheit gewahrt bleibt. Je größer die gewünschte Öffnung, desto stärker steigt der Aufwand überproportional. Manchmal ist es klüger, statt einer sehr breiten Öffnung zwei Durchgänge mit einem verbleibenden Wandpfeiler zu planen, der als Auflager dient und den Eingriff spürbar entschärft.
Lastabtragung bis in den Baugrund
Ein Träger löst das Problem nur an der Stelle des Durchbruchs. Die gesammelte Last muss von den neuen Auflagern weiter nach unten geführt werden. Steht unter dem Auflager im Geschoss darunter keine tragfähige Wand, wandert der Eingriff mit. Dann werden auch dort Verstärkungen, Stützen oder ein weiterer Unterzug erforderlich, und diese Kette kann bis in den Keller und bis zum Fundament reichen. Deshalb gehört die Frage nach dem Lastweg an den Anfang der Planung und nicht an das Ende.
Nachweise, Genehmigung und Beteiligte
Eingriffe in tragende Bauteile sind in aller Regel anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig. Welches Verfahren gilt, regelt die Landesbauordnung, und die Anforderungen unterscheiden sich je nach Gebäudeart und Umfang des Eingriffs. Grundlage ist ein Standsicherheitsnachweis, den eine tragwerksplanende Fachperson erstellt und der den neuen Lastweg rechnerisch belegt. Zum Nachweis gehören Positionspläne, Bewehrungs- oder Trägerangaben, Angaben zur Ausführung der Auflager und Hinweise zur Bauzustandssicherung.
Bei Bauteilen mit Brandschutzanforderung kommt der Nachweis des Feuerwiderstands hinzu, denn ein Stahlträger benötigt je nach Anforderung eine Bekleidung oder eine Beschichtung. Auch Schallschutz und Wärmeschutz können betroffen sein, wenn eine Wand entfällt, die bisher Räume voneinander getrennt hat. Neben der Behörde sind je nach Situation weitere Stellen zu beteiligen. In der Wohnungseigentümergemeinschaft braucht es einen Beschluss, in Mietobjekten die Zustimmung des Eigentümers, bei geschützter Bausubstanz die Denkmalbehörde.
Wann eine Prüfung von außen dazukommt
Je nach Landesrecht und Gebäudeklasse wird der Standsicherheitsnachweis zusätzlich von einer prüfenden Stelle kontrolliert oder muss bescheinigt werden. Bei kleineren Wohngebäuden genügt oft die Erstellung durch eine bauvorlageberechtigte Fachperson, bei größeren Gebäuden folgt die Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Was gilt, klärt eine kurze Rückfrage bei der Bauaufsicht vor Beginn der Planung. Ein Prüfvorgang benötigt Bearbeitungszeit, und eine Ausführung ohne Freigabe bringt Sie in eine schwierige Lage, wenn später Mängel auftreten oder das Gebäude verkauft wird.
Bauablauf beim Öffnen tragender Bauteile
Auf der Baustelle beginnt die Arbeit nicht mit dem Abbruch, sondern mit der Sicherung. Vor dem ersten Schnitt werden Decke und darüberliegende Geschosse abgestützt, üblicherweise mit Stützen und Jochträgern, die die Last während der Arbeiten übernehmen. Diese Hilfskonstruktion ist Teil der Planung und darf erst zurückgebaut werden, wenn der neue Träger vollständig eingebaut und die Auflager belastbar sind. Danach wird die Öffnung schrittweise hergestellt. Zuerst entstehen die Auflagertaschen, dann wird der Träger eingeschoben und satt untermauert oder untergossen, damit er ohne Setzung anliegt.
Erst anschließend fällt das Mauerwerk unterhalb des Trägers. Diese Reihenfolge verhindert, dass die Decke sich absenkt und Risse in angrenzenden Räumen entstehen. Parallel dazu ist der übrige Umbau zu bedenken. In alten Wänden liegen Leitungen für Strom, Wasser und Heizung, die vorher aufgenommen und neu geführt werden müssen. Staub, Erschütterung und Lärm sind erheblich, weshalb sich ein solcher Eingriff im bewohnten Haus nur mit sauberer Abschottung und klarer Absprache durchführen lässt.
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Checkliste für die Grundrissänderung im Bestand
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Thema tragende Wände Grundriss
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